WasserkraftschneckeDie Wasserkraftschnecke besitzt ein Schluckvermögen von 0,04 bis 5,5 m³/s und ist bei Fallhöhen von 0,5 bis 10,0 m einsetzbar. Sie erreicht bei Vollast einen Spitzenwirkungsgrad von ungefähr 85 %, was etwas unter den Wirkungsgraden von herkömmlichen Wasserturbinen liegt (> 90 %). Für eine Wasserkraftschnecke in Höxter-Godelheim an der Nethe wurde 2001 ein fischereiliches Gutachten erstellt: “Fischereibiologische Gutahten zur Fischverträglichkeit der Patent geschützten Wasserrkaftschnecke der RITZ-ATRO Pumpwerksbau GmbH.” Obwohl es sich um ein Gutachten im Auftrag des Herstellers handelt, können die Ergebnisse durchaus als seriös eingestuft werden. Es wurde von H. Späh, vereidigter Fischereisachverständiger in Nordrhein-Westfalen, erstellt. Das Gutachten kann über die Firma Ritz-Atro bestellt werden. Die Ergebnisse der Studie bescheinigen, dass von 158 Fischen sieben Verletzungen in Form von Schuppenverletzungen bzw. Hämatomen aufweisen. Dieses entspricht einem Antel von 4,4 % aller untersuchten Fische. Die genannten Verletzungen traten ausschließlich bei den Fischarten Döbel und Plötze auf. Die weiteren untersuchten Fischarten Aal, Äsche, Bachforelle, Barsch, Gründling, Groppe und Hasel durchwanderten unverletzt die Wasserkraftschnecke. Zitat: “Insgesamt weist die Wasserkraftschnecke eine hohe Fischverträglichkeit auf und ist für den Fischabstieg gut geeignet”. Weitere Untersuchungen an Wasserkraftschnecken fehlen leider noch, bei derzeit in Funktion befindlichen Anlagen wurden aber keine Hinweise auf eine Verletzung oder Tötung von Fischen bekannt. Zur Manifestierung der Fischverträglichkeit und der Funktion als Abstiegsanlage sind m.E. weitere Untersuchungen unerläßlich. Diese sollten exemplarisch im Zuge der behördlichen Genehmigung bei Neueinbau von Wasserkraftschnecken durchgeführt werden. |