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Den regenerativen Energien gehört die Zukunft.
Mit dem Wissen über ökologische Zusammenhänge, die globalen Folgeschäden durch die Nutzung fossiler Energieträger und die unkontrollierbaren atomaren Kreisläufe ergibt sich zwangsläufig ein vermehrter Einsatz der regenerativen Energien. In Deutschland wird dieses über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rechtlich sichergestellt und politisch unterstützt.
Unser dringliches Anliegen ist es, mit fachlicher Kompetenz den Ausbau zu forcieren und mögliche Konflikte mit dem Naturschutz früh zu erkennen und entsprechend Lösungsstrategien zu entwickeln. Wir bieten eine kompetente naturschutzfachliche Beratung, die bei dem vermehrten Einsatz regenerativer Energien heute unverzichtbar ist. Dieses gilt insbesondere für den konfliktreichen Einsatz der Wind- und Wasserkraft aber auch für den Einsatz von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die langjährige Erfahrung in der Landschaftsplanung und in der Durchführung wasserrechtlicher und naturschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren bietet die ideale Basishilfe bei der Erstellung von Verträglichkeitsgutachten und Machbarkeitsstudien für Wind- und Wasserkraftwerke.
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