www.wasserbodenstein.de
von: Dipl. Geogr. B. Stein

Impressum

Sitemap / Wegweiser

Aktuelles:

Letzte Änderungen: 02.07.2010

Projektierung und Finanzierung

Wie geht es weiter?

1. Kontaktaufnahme: Sie setzen sich mit uns in Verbindung und übersenden evtl.
     technische Eckdaten, Fotos, Lagepläne.

2. Beratung: Wir bieten einen für sie unverbindlichen Ortstermin, bei dem alle
   technischen und ökologischen Modernisierungsmöglichkeiten erörtert werden und
   eine grobe Voreinschätzung der Machbarkeit vorgenommen wird. Bei Bedarf kann
   eine Sondierung der
Finanzierungsmöglichkeiten stattfinden.

3. Angebot: Wir unterbreiten ihnen ein konkretes Angebot über:

  • die Planung zur Erreichung der behördlichen Genehmigung,
     
  • die evtl. Durchführung gewässerökologischer Begleituntersuchungen,
     
  • die Ausführung möglicher Modernisierungsarbeiten.

     Um dieses zu gestalten, halten wir vorher bereits erste Rücksprache mit den
     zuständigen Behörden.

4. Detailplanung: Es werden die konkreten behördlichen Anforderungen eingefor-
   dert und es findet eine Abstimmung der weiteren Vorgehensweise statt. Es folgen
   die Detailplanung, die Termine mit den Behörden und die Erstellung und Abgabe
   des genehmigungsfähigen Wasserrechtlichen Antrages.

5. Durchführung der Baumaßnahmen: Mit der behördlichen Genehmigung des
   Wasserrechtlichen Antrages kann die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgen.
   Bei Bedarf bieten wir die Durchführung der Bauaufsicht für die Modernisierungs-
   arbeiten inkl. der Abnahme durch die Behörde.

6. Genehmigung und der Abnahme: Mit der Genehmigung und der Abnahme der
     Baumaßnahmen erfolgt die erhöhte Einspeisevergütung.

Wie hoch sind die Zusatzeinnehmen durch die höhere Vergütung?

Die neuen, durch das EEG garantierten Vergütungen wirken sich auf Kleinwasser- kraftwerke bis 500 kW folgendermaßen aus:

ungefähre Jahresproduktion

jährl. Vergütung bisher (7,67 Cent/kWh)

jährl. Vergütung neu (11,67 Cent/kWh)

jährl. zusätzliche Vergütung

100.000 kWh

      7.670 €

      11.670 €

    4.000 €

200.000 kWh

    15.340 €

      23.340 €

    8.000 €

Gewährleistet wird die Genehmigung über 20 Jahre, insgesamt beläuft sich die Mehrvergütung über den gesamten Zeitraum maximal also auf 80.000 respektive 160.000 €. Aber auch danach findet nicht automatisch eine Einstellung der Förderung über das EEG statt, wie so häufig kritisch angemerkt wird. Vielmehr erfolgt dann eine Neubewertung des EEG und der Förderung. Dieses ist im übrigen auch EU weit der Standard. Natürlich ergeben sich hierdurch Unsicherheiten, die derzeit noch nicht geklärt sind, aber die regenerativen Energien und die Wasserkraft sind fest in der europäischen Energiepolitik verankert und werden auch in Zukunft die notwendige Unterstützung erhalten müssen.
 

Dem Gegenüberzustellen sind die Kosten für die ökologische Modernisierung zu berücksichtigen. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen und sind durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • bisheriger Zustand der Anlage,
     
  • geforderte behördliche Maßnahmen und Gutachten,
     
  • Anteil an Eigenleistung bei der Modernisierung
     
  • weitere Fördermöglichkeiten für Umbaumaßnahmen und ökologische Verbesserungen (z.B. Landesfördermittel, Einstellung ins Ökokonto etc.).

So wird die Installation einer Aufstiegshilfe mindestens 3.000 bis 10.000 Euro kosten, auch der Verlust einer evtl. abzugebenden Mindestwassermenge ist einzurechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Planung, die Erstellung evtl. geforderter Gutachten (z.B. UVP-Vorprüfung, Mindestwasserempfehlung, FFH-Verträglichkeitsstudie) und die behördliche Genehmigung.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wir bieten eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten für die Durchführung der Erneue-rungsmaßnahmen. Hier eine grobe Vorstellung der diversen Möglichkeiten:

  • "normale" Finanzierung über den Besitzer und Anlagenbetreiber: Aufgrund der Investitionen für die Erneuerungen und der erhöhten Einspeisevergütung ergibt sich eine gewisse Amortisationszeit (i.d.R. fünf bis zehn Jahre). Danach kann die erhöhte Einspeisevergütung als reiner Gewinn verbucht werden.
     
  • Modell Contracting: Wir übernehmen die Kosten für die Modernisierung, die zusätzliche Vergütung (2 ct/kwh) wird uns überlassen.
     
  • Mischmodell: Mischkalkulation aus dem Modell Contracting und dem normalen Finanzierungsmodell.
     
  • Pachtmodell: Wir übernehmen den Betrieb der Wasserkaftanlage im derzeitigen Zustand, führen evtl. Erneuerungsmaßnahmen durch und zahlen ihnen eine Pacht.

[Home Wasser-Boden-Stein] [Wasser] [Boden] [Stein] [Landschaftsplanung] [Umweltdienstleistungen] [Regenerative Energien] [Referenzen und Projekte] [Sitemap/Wegweiser]