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1. Kontaktaufnahme: Sie setzen sich mit uns in Verbindung und übersenden evtl. technische Eckdaten, Fotos, Lagepläne.
2. Beratung: Wir bieten einen für sie unverbindlichen Ortstermin, bei dem alle technischen und ökologischen Modernisierungsmöglichkeiten erörtert werden und eine grobe Voreinschätzung der Machbarkeit vorgenommen wird. Bei Bedarf kann eine Sondierung der Finanzierungsmöglichkeiten stattfinden.
3. Angebot: Wir unterbreiten ihnen ein konkretes Angebot über:
- die Planung zur Erreichung der behördlichen Genehmigung,
- die evtl. Durchführung gewässerökologischer Begleituntersuchungen,
- die Ausführung möglicher Modernisierungsarbeiten.
Um dieses zu gestalten, halten wir vorher bereits erste Rücksprache mit den zuständigen Behörden.
4. Detailplanung: Es werden die konkreten behördlichen Anforderungen eingefor- dert und es findet eine Abstimmung der weiteren Vorgehensweise statt. Es folgen die Detailplanung, die Termine mit den Behörden und die Erstellung und Abgabe des genehmigungsfähigen Wasserrechtlichen Antrages.
5. Durchführung der Baumaßnahmen: Mit der behördlichen Genehmigung des Wasserrechtlichen Antrages kann die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgen. Bei Bedarf bieten wir die Durchführung der Bauaufsicht für die Modernisierungs- arbeiten inkl. der Abnahme durch die Behörde.
6. Genehmigung und der Abnahme: Mit der Genehmigung und der Abnahme der Baumaßnahmen erfolgt die erhöhte Einspeisevergütung.
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