Wasserrechtlicher Antrag |
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Nach geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der entsprechenden Ländergesetze bedarf nicht nur die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Wasserkraftanlagen bzw. der Neubau einer Bewilligung, sondern auch jede wesentliche Änderung bei Wasserkraftanlagen mit vorhandenem Wasserrecht führt zu einem neuen Antrag. Aufgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und des WHG (und entsprechenden Regelungen auf Länderebene) sind heute diese Anträge in der Regel mit erheblichen naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Begleitende rechtliche und naturschutzfachliche Beratung für die Durchführung eines Wasserrechtlichen Antrages ist deshalb nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. |
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Mindestwasserempfehlungen bei Ausleitungskraftwerken |
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Die ökologischen Auswirkungen in den mehr oder weniger trockenfallenden Restwasserstrecken und die Minimierung der Schäden stellen allgemein ein großes Problem bei der Betrachtung der ökologischen Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf Fließgewässer dar. Da eine Minimierung der ökologischen Auswirkungen nur durch eine Erhöhung der Restwassermenge zu erreichen ist, besteht hier auch die größte Schwierigkeit einer Konfliktlösung zwischen Wasserkraftnutzung und Naturschutz. Aus diesem Grund werden in der Genehmigungspraxis über verschiedene Verfahren Mindestabflüsse für eine verbleibende Restwassermenge festgelegt. Probleme treten besonders zu Mittelwasser- und Niedrigwasserzeiten auf, bei Hochwasser verbleibt dagegen genügend Wasser im Hauptbett. Zur Festlegung einer Mindestwassermenge müssen i.d.R. eigene, anlagen- und gewässerspezifische Gutachten zur Voreinschätzung einer ökologisch vertretbaren Restwassermenge erstellt werden. Je nach Genehmigungspraxis und Mindestwasseranforderungen der Bundesländer sind die geforderten Mengen recht unterschiedlich, bewegen sich häufig aber im Bereich des mittleren Niedrigwassers (MNQ). |
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Rechtliche Grundlagen des EEG für die Kleinwasserkraft |
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Aufstiegs- und Abstiegsanlagen |
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Wehrbauten in Fließgewässern stellen eine - meist unüberwindbare - Barriere für aquatische Lebewesen dar und die notwendigen Wanderungsbewegungen vieler Tierarten werden eingeschränkt oder unterbunden. Die Höhe des Absturzes ist dabei relativ unrelevant, da bereits Abstürze von nur einigen Dezimetern unüberwindbar für viele Lebewesen sind. Um die stetig stattfindende passive Drift bachabwärts zu kompensieren, führen eine Reihe von fließgewässer- typischen Arten Aufwärtswanderungen im Gewässer durch. Neben den Fischen gilt dieses insbesondere für die aquatische Wirbellosenfauna (Benthosorganismen). Ein "Abstieg" innerhalb des Gewässers findet dagegen meist durch passive Drift statt und es können auch etwas größere Fallhöhen überwunden werden. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Aufstiegs- und Abstiegsanlagen zählt heute zu den vordringlichsten Zielen des Gewässerschutzes: Durch Aufstiegsanlagen wird eine Wanderung des Benthos und der Fische stromaufwärts ermöglicht. In begrenztem Umfang können die Anlagen i.d.R. auch zum Abstieg genutzt werden. Ist dieses nicht der Fall, so sind spezielle Abstiegsanlagen zusätzlich einzubauen, um die aquatischen Lebensräume zu verbinden. Wasserrechtliche Genehmigungen, die mit der Wiederinbetriebnahme von Wasserkraftanlagen oder einer Nutzungsänderung in Verbindung stehen, beinhalten aus diesen Gründen häufig eine Installation von Aufstiegs- und Abstiegsanlagen für Fische und Wirbellose. Mit der Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern projektiere ich entsprechende Aufstiegsanlagen. Da ich kein Wasserbauingenieur bin, vermittel ich die Durchführung der Baumaßnahmen an spezialisierte Ingenieurbüros. zurück |
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Schutz der Fischfauna durch Rechenanlagen |
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Durch den Turbinenbetrieb kann es zu Tötungen von Fischen kommen, die in die Turbine hinein- gelangen. Besonders bei Wanderfischarten kann es dabei zu erheblichen Verlusten kommen. Weitere Beeinträchtigungen entstehen bei hohem Anpressdruck durch Verletzung der Fische an den Rechenstäben. Nach dem Stand der Technik werden durch den Einbau von Feinrechen mit einem Stababstand von 20 mm die ausgewachsenen Fische von der Turbine ferngehalten. Dagegen können – je nach Anpressdruck - aber Kleinfische und Aale weiter-hin durch Anpressung an die Rechenstäbe und/oder durch ein Durchschlüpfen zur die Turbine bedroht sein. Um diese Wirkungen zu vermeiden, können bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen werden (Einsatz von Rollrechen, Installation spezieller Aalwanderungsanlagen). |
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Ermöglichung von Funktionskontrollen |
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Die Modernisierungen sollten so geplant und gebaut werden, das spätere Funktionskontrollen ermöglicht werden. Somit kann die dauerhafte Wirksamkeit der Maßnahmen festgestellt werden. zurück |
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