Wasserrechtlicher Antrag

Nach geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der entsprechenden Ländergesetze bedarf nicht nur die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Wasserkraftanlagen bzw. der Neubau einer Bewilligung, sondern auch jede wesentliche Änderung bei Wasserkraftanlagen mit vorhandenem Wasserrecht führt zu einem neuen Antrag. Aufgrund  der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und des WHG (und entsprechenden Regelungen auf Länderebene) sind heute diese Anträge in der Regel mit erheblichen naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Begleitende rechtliche und naturschutzfachliche Beratung für die Durchführung eines Wasserrechtlichen Antrages ist deshalb nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung.
Ich habe an mehreren wasserrechtlichen Anträgen konzeptionell mitgearbeitet und insbesondere die naturschutzfachliche Bearbeitung dieser Anträge übernommen.
zurück

UVP-Vorprüfung

Nach dem UVP-Gesetz  ist bei Wasserkraftanlagen nach § 3 d UVPG eine Regelung über das Landesrecht vorgesehen. Nach den Länderrechten ist i.d.R. für den Bau einer Wasserkraftanlage eine „allgemeine Vorprüfung“ zur Beurteilung einer UVP-Pflicht erforderlich. Danach besteht eine UVP-Pflicht in dem Falle, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die UVP-Vorprüfung wird anhand eines einfachen, weitgehend standardisierten  Kriterienkataloges durchgeführt und erfordert i.d.R. - im Gegensatz zur eigentlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung - keine detaillierten und kostenintensiven Untersuchungen. zurück

UVS

Die naturschutzfachliche Kernuntersuchung einer UVP ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Vegetation, Fauna und Mensch), eingehende Untersuchungen sind bei der Beantragung von Wasserkraftwerken meist für Fische, die aquatischen Wirbellosen sowie die Gewässerstruktur und -güte notwendig. zurück

FFH-Verträglichkeitsstudie

Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sind schützenswerte Lebensräume auf europäischer Ebene: Die Ausweisung eines ausgedehnten Netzes dieser Schutzgebiete (Netz Natura 2000) verfolgt das Ziel, biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und einen gemeinsamen Schutzstatus für alle EU-Länder zu schaffen. Insbesondere Fließgewässer werden großflächig als FFH-Schutzgebiete ausgewiesen, hier kommt es zwangsläufig zu Konflikten mit einer Wasserkraftnutzung.
Eine naturschutzfachliche Beratung für Investoren ist hier von großer Bedeutung und eine koor- dinierende Moderation unerlässlich. Eine zu erstellende Fachstudie (FFH-Verträglichkeitsstudie) ist ähnlich wie eine UVS häufig recht umfangreich, die naturschutzfachlichen Anforderungen sind sehr streng.
Im letzten Jahr habe ich eingehende Erfahrungen bei der Durchführung von FFH-Verträglichkeitsstudien gesammelt. Dieses ist deswegen so wertvoll, weil dieses Instrument recht neu ist und sowohl auf Seiten der Behörden als auch auf Seiten der Planer und Betroffenen wenig Erfahrungen vorliegen und somit z.T. große Unsicherheiten herrschen.
Projekte in FFH-Schutzgebieten unterliegen grundsätzlich einer gesonderten Prüfung auf deren Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes nach § 34 Abs.1 BNatSchG in Verbindung mit Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL). Nach Artikel 6 Abs. 3 der FFH-RL ist ein Projekt dann nicht genehmigungsfähig, wenn das Gebiet “als solches” beeinträchtigt wird. Diese Definition bezieht sich dabei auf die ökologischen Funktionen des Gebietes und sollte sich auf die hierfür festgelegten Erhaltungsziele beziehen. Die Ableitung der Erhaltungsziele erfolgt über das Vorkommen der in der FFH-RL in Anhang I und II aufgeführten Lebensräume und Arten.
zurück

Landschaftspflegerische Begleitplanung, Freiflächengestaltungsplan

Ist für einen Eingriff nach öffentlichem Recht ein Fachplan vorgesehen, so ist der Planungsträger verpflichtet, die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen im einzelnen in Text und Karte darzustellen.
Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und Freiflächengestaltungspläne werden i.d.R. dann erstellt, wenn die behördliche Genehmigung in Form des Wasserrechtlichen Antrages keine UVP verlangt, aber Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden.  Sie beinhalten die Erfassung und Bewertung des Naturhaushaltes, eine Beschreibung der durch den Eingriff ausgelösten Wirkfaktoren und eine Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen. Ferner erfolgt eine Ermittlung und Darstellung von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung).
zurück

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Bei der Verwirklichung von Vorhaben wie der Wiederinbetriebnahme von Wasserkaftwerken werden durch die zuständigen Behörden erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefordert. Ein projektbezogener  Eingriff liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn eine Änderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen mit der Folge vorgenommen wird, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kann.
Die Bilanzierung wird je nach Bundesland und Genehmigungsbehörde nach unterschiedlichen Verfahren durchgeführt. Die Bearbeitung setzt dabei die Mitwirkung naturschutzfachlich ausgebildeten Personals voraus. Neben der Berechnung und Bilanzierung müssen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Flächen zur Verfügung gestellt werden, die durch Grunderwerb oder Nutzungsvereinbarungen "sichergestellt" werden müssen. Dieses erfordert u.a. ein gewisses Verhandlungsgeschick und eine Moderation zwischen den Betroffenen.
Erfahrungen auf diesem Gebiet habe ich vor allem im Zuge von Windkraftprojekten gesammelt. Hier habe ich unterschiedliche Bilanzierungsverfahren der Bundesländer Hessen und Niedersachsen sowie der Stadt Hannover durchgeführt. Daraufhin habe ich die Auswahl von geeigneten Flächen für die Kompensation der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen sowie die entsprechenden Verhandlungen mit den Flächeneignern, den Behörden und Auftraggebern  durchgeführt.
zurück

Mindestwasserempfehlungen bei Ausleitungskraftwerken

Die ökologischen Auswirkungen in den mehr oder weniger trockenfallenden Restwasserstrecken und die Minimierung der Schäden stellen allgemein ein großes Problem bei der Betrachtung der ökologischen Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf Fließgewässer dar. Da eine Minimierung der ökologischen Auswirkungen nur durch eine Erhöhung der Restwassermenge zu erreichen ist, besteht hier auch die größte Schwierigkeit einer Konfliktlösung zwischen Wasserkraftnutzung und Naturschutz. Aus diesem Grund werden in der Genehmigungspraxis über verschiedene Verfahren Mindestabflüsse für eine verbleibende Restwassermenge festgelegt. In Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten erstelle ich Mindestwasserempfehlungen mit Hilfe von Strömungs- bzw. Abflussmessungen und Simulationsmodellen.
Neben Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei unterschiedlichen Restwassermengen führen wir auch die notwendigen Verhandlungen mit den Behörden.
zurück

Strömungsmessungen, Durchflussberechnungen, Abflusssimulationen

Mit einem Strömungsmessgerät, Profilvermessungen und Höhen-Nivellierungen können Durchflussberechnungen für kleine und mittlere Fließgewässer durchgeführt werden.  Mit Hilfe von Simulationsmodellen und der Auswertung vorhandener hydrografischer Daten können daraus u.a. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Wasserkraftnutzung durchgeführt werden. Die einzelnen Arbeitsschritte erfordern z.T. Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachleuten. zurück

Projektierungen von Aufstiegs- und Abstiegsanlagen

Wehrbauten in Fließgewässern stellen eine - meist unüberwindbare - Barriere für aquatische Lebewesen dar und die notwendigen Wanderungsbewegungen vieler Tierarten werden eingeschränkt oder unterbunden. Die Höhe des Absturzes ist dabei relativ unrelevant, da bereits Abstürze von nur einigen Dezimetern unüberwindbar für viele Lebewesen sind.  Um die stetig stattfindende passive Drift bachabwärts zu kompensieren, führen eine Reihe von fließgewässertypischen Arten Aufwärtswanderungen im Gewässer durch. Neben den Fischen gilt dieses insbesondere für die aquatische Wirbellosenfauna (Benthosorganismen). Ein "Abstieg" innerhalb des Gewässers findet dagegen meist durch passive Drift statt und es können auch etwas größere Fallhöhen überwunden werden. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Aufstiegs- und Abstiegsanlagen zählt heute zu den vordringlichsten Zielen des Gewässerschutzes: Durch Aufstiegsanlagen wird eine Wanderung des Benthos und der Fische stromaufwärts ermöglicht. In begrenztem Umfang können die Anlagen i.d.R. auch zum Abstieg genutzt werden. Ist dieses nicht der Fall, so sind spezielle Abstiegsanlagen zusätzlich einzubauen, um die aquatischen Lebensräume zu verbinden.

Wasserrechtliche Genehmigungen, die mit der Wiederinbetriebnahme von Wasserkraftanlagen oder einer Nutzungsänderung in Verbindung stehen, beinhalten aus diesen Gründen häufig eine Installation von Aufstiegs- und Abstiegsanlagen für Fische und Wirbellose. Mit der Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern projektiere ich entsprechende Aufstiegsanlagen. Da ich kein Wasserbauingenieur bin, vermittel ich die Durchführung der Baumaßnahmen an spezialisierte Ingenieurbüros. zurück

Vermessungstechnische Arbeiten

Ich führe einfache Nivellierarbeiten durch. Vermessungstechnische Arbeiten habe ich auf archäologisch-bodenkundlichen Lehrgrabungen sowie an Fließgewässern durchgeführt (u.a. Bestimmung des Wasserspiegelgefälles und Sohlgefälles, Nivellements von Uferhöhen). zurück

Benthos

Die Gewässergüte wird häufig über eine Bestimmung der tierischen Makroorganismen festgestellt. Die nach genormten Verfahren (DIN 38 410, Operationelle Taxaliste nach WRRL) ablaufende Untersuchung und die dazugehörige Artenbestimmung führe ich durch. zurück

Gewässerstrukturkartierung

Die Erfassung und Bewertung der Gewässerstruktur ist eine der Grundlagen zur Bestimmung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Je nach Bundesland und Fragestellung werden dabei unterschiedliche Kartierungsverfahren angewendet.
Mit Gewässerstrukturkartierungen habe ich mich bereits 1995 mit meiner
Diplomarbeit wissenschaftlich auseinandergesetzt und entsprechende Kartierungsverfahren durchgeführt. Vertraut bin ich v.a. mit der Kartieranleitung der LAWA, die mittlerweile länderübergreifend als einheitliches Verfahren eingesetzt wird. Weitere Gewässerstrukturkartierungen habe ich im Zusammenhang mit FFH-Verträglichkeitsstudien durchgeführt. zurück

Kartografische Gestaltung, Einsatz von GIS

Aufgrund meiner geografischen Ausbildung bin ich eng vertraut mit der Konzeption und der Gestaltung der unterschiedlichsten Kartenwerke. Ich bin sowohl mit dem Einsatz von GIS (ArcView /ESRI) als auch mit den gängigen Grafikprogrammen wie CorelDraw und Photoshop (Adobe) ver- traut und übernehme sowohl den Entwurf als auch die Ausführung kartografischer Gestaltungen. In der Landschaftsplanung sind dieses vor allem Bestands- und Maßnahmenpläne im Maßstab von 1 : 500 bis 1 : 10.000. Aber auch der Entwurf und die Gestaltung von Übersichtskarten in kleineren Maßstäben, von Detailzeichnungen und weiterer Grafiken gehören zu meinen Aufgaben. zurück