Wasserrechtlicher Antrag |
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Nach geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der entsprechenden Ländergesetze bedarf nicht nur die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Wasserkraftanlagen bzw. der Neubau einer Bewilligung, sondern auch jede wesentliche Änderung bei Wasserkraftanlagen mit vorhandenem Wasserrecht führt zu einem neuen Antrag. Aufgrund der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und des WHG (und entsprechenden Regelungen auf Länderebene) sind heute diese Anträge in der Regel mit erheblichen naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Begleitende rechtliche und naturschutzfachliche Beratung für die Durchführung eines Wasserrechtlichen Antrages ist deshalb nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. |
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UVP-Vorprüfung |
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Nach dem UVP-Gesetz ist bei Wasserkraftanlagen nach § 3 d UVPG eine Regelung über das Landesrecht vorgesehen. Nach den Länderrechten ist i.d.R. für den Bau einer Wasserkraftanlage eine „allgemeine Vorprüfung“ zur Beurteilung einer UVP-Pflicht erforderlich. Danach besteht eine UVP-Pflicht in dem Falle, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die UVP-Vorprüfung wird anhand eines einfachen, weitgehend standardisierten Kriterienkataloges durchgeführt und erfordert i.d.R. - im Gegensatz zur eigentlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung - keine detaillierten und kostenintensiven Untersuchungen. zurück |
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UVS |
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Die naturschutzfachliche Kernuntersuchung einer UVP ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Vegetation, Fauna und Mensch), eingehende Untersuchungen sind bei der Beantragung von Wasserkraftwerken meist für Fische, die aquatischen Wirbellosen sowie die Gewässerstruktur und -güte notwendig. zurück |
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FFH-Verträglichkeitsstudie |
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Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sind schützenswerte Lebensräume auf europäischer Ebene: Die Ausweisung eines ausgedehnten Netzes dieser Schutzgebiete (Netz Natura 2000) verfolgt das Ziel, biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und einen gemeinsamen Schutzstatus für alle EU-Länder zu schaffen. Insbesondere Fließgewässer werden großflächig als FFH-Schutzgebiete ausgewiesen, hier kommt es zwangsläufig zu Konflikten mit einer Wasserkraftnutzung. |
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Landschaftspflegerische Begleitplanung, Freiflächengestaltungsplan |
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Ist für einen Eingriff nach öffentlichem Recht ein Fachplan vorgesehen, so ist der Planungsträger verpflichtet, die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen im einzelnen in Text und Karte darzustellen. |
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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
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Bei der Verwirklichung von Vorhaben wie der Wiederinbetriebnahme von Wasserkaftwerken werden durch die zuständigen Behörden erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefordert. Ein projektbezogener Eingriff liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn eine Änderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen mit der Folge vorgenommen wird, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kann. |
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Mindestwasserempfehlungen bei Ausleitungskraftwerken |
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Die ökologischen Auswirkungen in den mehr oder weniger trockenfallenden Restwasserstrecken und die Minimierung der Schäden stellen allgemein ein großes Problem bei der Betrachtung der ökologischen Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf Fließgewässer dar. Da eine Minimierung der ökologischen Auswirkungen nur durch eine Erhöhung der Restwassermenge zu erreichen ist, besteht hier auch die größte Schwierigkeit einer Konfliktlösung zwischen Wasserkraftnutzung und Naturschutz. Aus diesem Grund werden in der Genehmigungspraxis über verschiedene Verfahren Mindestabflüsse für eine verbleibende Restwassermenge festgelegt. In Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten erstelle ich Mindestwasserempfehlungen mit Hilfe von Strömungs- bzw. Abflussmessungen und Simulationsmodellen. |
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Strömungsmessungen, Durchflussberechnungen, Abflusssimulationen |
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Mit einem Strömungsmessgerät, Profilvermessungen und Höhen-Nivellierungen können Durchflussberechnungen für kleine und mittlere Fließgewässer durchgeführt werden. Mit Hilfe von Simulationsmodellen und der Auswertung vorhandener hydrografischer Daten können daraus u.a. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Wasserkraftnutzung durchgeführt werden. Die einzelnen Arbeitsschritte erfordern z.T. Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachleuten. zurück |
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Projektierungen von Aufstiegs- und Abstiegsanlagen |
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Wehrbauten in Fließgewässern stellen eine - meist unüberwindbare - Barriere für aquatische Lebewesen dar und die notwendigen Wanderungsbewegungen vieler Tierarten werden eingeschränkt oder unterbunden. Die Höhe des Absturzes ist dabei relativ unrelevant, da bereits Abstürze von nur einigen Dezimetern unüberwindbar für viele Lebewesen sind. Um die stetig stattfindende passive Drift bachabwärts zu kompensieren, führen eine Reihe von fließgewässertypischen Arten Aufwärtswanderungen im Gewässer durch. Neben den Fischen gilt dieses insbesondere für die aquatische Wirbellosenfauna (Benthosorganismen). Ein "Abstieg" innerhalb des Gewässers findet dagegen meist durch passive Drift statt und es können auch etwas größere Fallhöhen überwunden werden. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Aufstiegs- und Abstiegsanlagen zählt heute zu den vordringlichsten Zielen des Gewässerschutzes: Durch Aufstiegsanlagen wird eine Wanderung des Benthos und der Fische stromaufwärts ermöglicht. In begrenztem Umfang können die Anlagen i.d.R. auch zum Abstieg genutzt werden. Ist dieses nicht der Fall, so sind spezielle Abstiegsanlagen zusätzlich einzubauen, um die aquatischen Lebensräume zu verbinden. Wasserrechtliche Genehmigungen, die mit der Wiederinbetriebnahme von Wasserkraftanlagen oder einer Nutzungsänderung in Verbindung stehen, beinhalten aus diesen Gründen häufig eine Installation von Aufstiegs- und Abstiegsanlagen für Fische und Wirbellose. Mit der Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern projektiere ich entsprechende Aufstiegsanlagen. Da ich kein Wasserbauingenieur bin, vermittel ich die Durchführung der Baumaßnahmen an spezialisierte Ingenieurbüros. zurück |
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Vermessungstechnische Arbeiten |
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Ich führe einfache Nivellierarbeiten durch. Vermessungstechnische Arbeiten habe ich auf archäologisch-bodenkundlichen Lehrgrabungen sowie an Fließgewässern durchgeführt (u.a. Bestimmung des Wasserspiegelgefälles und Sohlgefälles, Nivellements von Uferhöhen). zurück |
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Benthos |
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Die Gewässergüte wird häufig über eine Bestimmung der tierischen Makroorganismen festgestellt. Die nach genormten Verfahren (DIN 38 410, Operationelle Taxaliste nach WRRL) ablaufende Untersuchung und die dazugehörige Artenbestimmung führe ich durch. zurück |
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Gewässerstrukturkartierung |
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Die Erfassung und Bewertung der Gewässerstruktur ist eine der Grundlagen zur Bestimmung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Je nach Bundesland und Fragestellung werden dabei unterschiedliche Kartierungsverfahren angewendet. |
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Kartografische Gestaltung, Einsatz von GIS |
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Aufgrund meiner geografischen Ausbildung bin ich eng vertraut mit der Konzeption und der Gestaltung der unterschiedlichsten Kartenwerke. Ich bin sowohl mit dem Einsatz von GIS (ArcView /ESRI) als auch mit den gängigen Grafikprogrammen wie CorelDraw und Photoshop (Adobe) ver- traut und übernehme sowohl den Entwurf als auch die Ausführung kartografischer Gestaltungen. In der Landschaftsplanung sind dieses vor allem Bestands- und Maßnahmenpläne im Maßstab von 1 : 500 bis 1 : 10.000. Aber auch der Entwurf und die Gestaltung von Übersichtskarten in kleineren Maßstäben, von Detailzeichnungen und weiterer Grafiken gehören zu meinen Aufgaben. zurück |
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