UVP-Vorprüfung, UVS |
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Nach dem UVP-Gesetz ist bei bestimmten Vorhaben nach § 3 UVPG eine „allgemeine Vorprüfung“ zur Beurteilung einer UVP-Pflicht erforderlich. Danach besteht eine UVP-Pflicht in dem Falle, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung er- hebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die UVP-Vorprüfung wird anhand eines einfachen, weitgehend standardisierten Kriterienkataloges durchgeführt und erfordert i.d.R. - im Gegensatz zur eigentlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung - keine detaillierten und kosten- intensiven Untersuchungen. Eine Reihe von UVP-Vorprüfungen habe ich im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen und Windparks bzw. Windenergieanlagen erstellt. |
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Die naturschutzfachliche Kernuntersuchung einer UVP ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVS). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Vegetation, Fauna und Mensch). zurück |
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FFH-Verträglichkeitsstudie |
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Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sind schützenswerte Lebensräume auf euro- päischer Ebene: Die Ausweisung eines ausgedehnten Netzes dieser Schutzgebiete (“Netz Natura 2000”) verfolgt das Ziel, biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und einen gemeinsamen Schutzstatus für alle EU-Länder zu schaffen. |
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Landschaftspflegerische Begleitplanung, Freiflächengestaltungsplan |
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Ist für einen Eingriff nach öffentlichem Recht ein Fachplan vorgesehen, so ist der Planungsträger verpflichtet, die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen in Text und Karte darzustellen. |
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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
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Bei der Verwirklichung von Vorhaben werden durch die zuständigen Behörden erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefordert. Ein projektbezogener Eingriff liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn eine Änderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen mit der Folge vorgenommen wird, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kann. |
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Wasserrechtlicher Antrag |
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Nach geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der entsprechenden Ländergesetze bedarf nicht nur die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Wasserkraftanlagen bzw. der Neubau einer Bewilligung, sondern auch jede wesentliche Änderung bei Wasserkraftanlagen mit vorhandenem Wasserrecht führt zu einem neuen Antrag. Aufgrund der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und des WHG (und entsprechenden Regelungen auf Länderebene) sind heute diese Anträge in der Regel mit erheblichen naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Begleitende rechtliche und naturschutzfachliche Beratung für die Durchführung eines Wasserrechtlichen Antrages ist deshalb nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. zurück |
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Bauantrag |
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Im Zuge von Bauanträgen können naturschutzfachliche Auflagen von den zuständigen Behörden verlangt werden. Ferner ist insbesondere bei einem Flächenverbrauch von Vorhaben im Außen- bereich zumindest eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Durchführung entsprechen- der Maßnahmen erforderlich. zurück |
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Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) |
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Geplante Winparks (ab zwei Windkraftanlagen) müssen nach dem Bundesimmissionsschutz- gesetz (BImSchG) genehmigt. Bis zu einer Anzahl von fünf geplanten Windräder kommt es dabei zu einem "vereinfachten" Verfahren (ähnlich einem Bauantrag) nach § 19 BImSchG, bei mehr Anlagen erfolgt ein "förmliches Verfahren" über § 10 BImSchG. Die behördliche Zuständigkeit differiert dabei je nach Bundesland. So fällt die Zuständigkeit in Niedersachsen an die Land- kreise, in Nordrhein-Westfalen und Hessen sind die Bezirksregierungen zuständig. zurück |
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Windpotenzialstudien |
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Die Auswahl geeigneter Standorte für eine Nutzung der Windenergie ist verbunden mit einer Berechnung der gegebenen Windverhältnisse. Hier gibt es mehrere EDV-gestützte Prognose- modelle, in die Parameter aus benachbarten Wetterstationen, die Ermittlung von Rauhigkeits- werten der Oberfläche in der näheren Umgebung und die Reliefverhältnisse eingehen. |
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Sichtbeziehungsstudien, Fotodokumentantation |
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Sichtbziehungsstudien sind der zentrale Teil zur Bewertung der Auswirkungen von Windenergie- anlagen auf das Landschaftsbild. Sie werden mit Hilfe von Fotodokumentationen, Fotomontagen und evtl. durch den Einsatz von GIS erstellt. Die Bewertung erfolgt über unterschiedliche Verfahren. Insbesondere die Fotoaufnahmen im Gelände und die anschließende Bearbeitung mit Foto- montage-Programmen erfordert ein hohes Maß an Genauigkeit und Erfahrung. |
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Projektierung von Wasserkraftanlagen |
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Die Projektierung umfasst mehrere Schritte. Zum einen müssen Prognosen über die nutzbare Energiemenge erstellt werden und zum anderen müssen rechtliche und vor allem naturschutz- fachliche Voreinschätzungen unternommen werden. Näheres hierzu ist im Link Wasserkraft zu finden. Bei allen Arbeitsschritten, die bei einer Projektierung von Wasserkraftanlagen erfolgen müssen, habe ich mittlerweile ein hohes Maß an Erfahrung. Für Detailfragen und speziellen Aufgaben- stellungen arbeite ich eng mit unterschiedlichen Fachleuten zusammen. zurück |
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Avifaunistische Kartierungen |
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Diese Kartierungen führe ich nicht selber durch, habe aber sehr gute Kontakte zu entsprechenden Spezialisten (siehe Zusammenarbeit). zurück |
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