UVP-Vorprüfung, UVS

Nach dem UVP-Gesetz  ist bei bestimmten Vorhaben nach § 3 UVPG eine „allgemeine Vorprüfung“ zur Beurteilung einer UVP-Pflicht erforderlich. Danach besteht eine UVP-Pflicht in dem Falle, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung er- hebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die UVP-Vorprüfung wird anhand eines einfachen, weitgehend standardisierten Kriterienkataloges durchgeführt und erfordert i.d.R. - im Gegensatz zur eigentlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung - keine detaillierten und kosten- intensiven Untersuchungen. Eine Reihe von UVP-Vorprüfungen habe ich im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen und Windparks bzw. Windenergieanlagen erstellt.

Die naturschutzfachliche Kernuntersuchung einer UVP ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVS). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Vegetation, Fauna und Mensch).  zurück

FFH-Verträglichkeitsstudie

Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sind schützenswerte Lebensräume auf euro- päischer Ebene: Die Ausweisung eines ausgedehnten Netzes dieser Schutzgebiete (“Netz Natura 2000”) verfolgt das Ziel, biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und einen gemeinsamen Schutzstatus für alle EU-Länder zu schaffen.
Projekte in FFH-Schutzgebieten unterliegen grundsätzlich einer gesonderten Prüfung auf deren Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes nach § 34 Abs.1 BNatSchG in Verbindung mit Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL). Nach Artikel 6 Abs. 3 der FFH-RL ist ein Projekt dann nicht genehmigungsfähig, wenn das Gebiet “als solches” beeinträchtigt wird. Diese Definition bezieht sich dabei auf die ökologischen Funktionen des Gebietes und sollte sich auf die hierfür festgelegten Erhaltungsziele beziehen. Die Ableitung der Erhaltungsziele erfolgt über das Vorkommen der in der FFH-RL in Anhang I und II aufgeführten Lebensräume und Arten.
Seit 2003 habe ich eingehende Erfahrungen bei der Konzipierung und Durchführung mehrerer FFH-Verträglichkeitsstudien gesammelt.
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Landschaftspflegerische Begleitplanung, Freiflächengestaltungsplan

Ist für einen Eingriff nach öffentlichem Recht ein Fachplan vorgesehen, so ist der Planungsträger verpflichtet, die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen in Text und Karte darzustellen.
Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und Freiflächengestaltungspläne werden i.d.R. dann erstellt, wenn die behördliche Genehmigung keine UVP verlangt, aber Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden.  Sie beinhalten die Erfassung und Bewertung des Naturhaushaltes, eine Beschreibung der durch den Eingriff ausgelösten Wirkfaktoren und eine Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen. Ferner erfolgt eine Ermittlung und Darstellung von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe Eingriffs- und Ausgleichs- bilanzierung). Landschaftspflegerische Begleitpläne und  Freiflächengestaltungspläne habe ich vor allem für Windparks und Windenergieanlagen erstellt. Ferner habe ich bodenkundliche und hydrologische Fachbeiträge zu LBP´s für die Verlegung von LWL-Kabeln und den Ausbau des Mittellandkanals beigesteuert.
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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Bei der Verwirklichung von Vorhaben werden durch die zuständigen Behörden erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefordert. Ein projektbezogener  Eingriff liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn eine Änderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen mit der Folge vorgenommen wird, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kann.
Die Bilanzierung wird je nach Bundesland und Genehmigungsbehörde nach unterschiedlichen Verfahren durchgeführt. Die Bearbeitung setzt dabei die Mitwirkung naturschutzfachlich aus- gebildeten Personals voraus. Neben der Berechnung und Bilanzierung müssen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Flächen zur Verfügung gestellt werden, die durch Grunderwerb oder Nutzungsvereinbarungen "sichergestellt" werden müssen. Dieses erfordert u.a. ein gewisses Verhandlungsgeschick und eine Moderation zwischen den Betroffenen.
Meine Erfahrungen beruhen auf unterschiedliche Bilanzierungsverfahren der Bundesländer Hessen und Niedersachsen sowie der Stadt Hannover. Für Windenergieanlagen und Windparks habe ich die Auswahl von geeigneten Flächen für die Kompensation der Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen vorgenommen und die entsprechenden Verhandlungen mit den Flächeneignern, den Behörden und Auftraggebern durchgeführt.
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Wasserrechtlicher Antrag

Nach geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der entsprechenden Ländergesetze bedarf nicht nur die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Wasserkraftanlagen bzw. der Neubau einer Bewilligung, sondern auch jede wesentliche Änderung bei Wasserkraftanlagen mit vorhandenem Wasserrecht führt zu einem neuen Antrag. Aufgrund  der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und des WHG (und entsprechenden Regelungen auf Länderebene) sind heute diese Anträge in der Regel mit erheblichen naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Begleitende rechtliche und naturschutzfachliche Beratung für die Durchführung eines Wasserrechtlichen Antrages ist deshalb nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. zurück

Bauantrag

Im Zuge von Bauanträgen können naturschutzfachliche Auflagen von den zuständigen Behörden verlangt werden. Ferner ist insbesondere bei einem Flächenverbrauch von Vorhaben im Außen- bereich zumindest eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Durchführung entsprechen- der Maßnahmen erforderlich. zurück

Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Geplante Winparks (ab zwei Windkraftanlagen) müssen nach dem Bundesimmissionsschutz- gesetz (BImSchG) genehmigt. Bis zu einer Anzahl von fünf geplanten Windräder kommt es dabei zu einem "vereinfachten" Verfahren (ähnlich einem Bauantrag) nach § 19 BImSchG, bei mehr Anlagen erfolgt ein "förmliches Verfahren" über § 10 BImSchG. Die behördliche Zuständigkeit differiert dabei je nach Bundesland. So fällt die Zuständigkeit in Niedersachsen an die Land- kreise, in Nordrhein-Westfalen und Hessen sind die Bezirksregierungen zuständig. zurück

Windpotenzialstudien

Die Auswahl geeigneter Standorte für eine Nutzung der Windenergie ist verbunden mit einer Berechnung der gegebenen Windverhältnisse. Hier gibt es mehrere EDV-gestützte Prognose- modelle, in die Parameter aus benachbarten Wetterstationen, die Ermittlung von Rauhigkeits- werten der Oberfläche in der näheren Umgebung und die Reliefverhältnisse eingehen.
Eigene Windpotenzialstudien erstelle ich nicht, arbeite aber eng mit ensprechenden Fachleuten zusammen. Erfahrungen habe ich mit der Eingabe und Berechnung von Reliefdaten und Daten zur Rauhigkeit. Hier wende ich entsprechende Programme (z.B. WindPro) an und ver-füge über die notwendigen Qualifikationen (Digitalisierung, Auswertung topografischer Karten etc.). 
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Sichtbeziehungsstudien, Fotodokumentantation

Sichtbziehungsstudien sind der zentrale Teil zur Bewertung der Auswirkungen von Windenergie- anlagen auf das Landschaftsbild. Sie werden mit Hilfe von Fotodokumentationen, Fotomontagen und evtl. durch den Einsatz von GIS erstellt. Die Bewertung erfolgt über unterschiedliche Verfahren. Insbesondere die Fotoaufnahmen im Gelände und die anschließende Bearbeitung mit Foto- montage-Programmen erfordert ein hohes Maß an Genauigkeit und Erfahrung.
Mittlerweile habe ich über 15 solcher Gutachten erstellt, die Bearbeitung erfolgte mit dem Pro- gramm WindPro (EMD) und dem Einsatz unterschiedlicher Bewertungsmethoden. Inhalt der Gutachten waren  z.T. auch spezielle Fragestellungen wie z.B. die Berücksichtigung denkmal- pflegerischer Aspekte.
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Projektierung von Wasserkraftanlagen

Die Projektierung umfasst mehrere Schritte. Zum einen müssen Prognosen über die nutzbare Energiemenge erstellt werden und zum anderen müssen rechtliche und vor allem naturschutz- fachliche Voreinschätzungen unternommen werden. Näheres hierzu ist im Link Wasserkraft zu finden. Bei allen Arbeitsschritten, die bei einer Projektierung von Wasserkraftanlagen erfolgen müssen, habe ich mittlerweile ein hohes Maß an Erfahrung. Für Detailfragen und speziellen Aufgaben- stellungen arbeite ich eng mit unterschiedlichen Fachleuten zusammen. zurück

Avifaunistische Kartierungen

Diese Kartierungen führe ich nicht selber durch, habe aber sehr gute Kontakte zu entsprechenden Spezialisten (siehe Zusammenarbeit). zurück