UVS

Die naturschutzfachliche Kernuntersuchung einer UVP ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) bzw. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Vegetation, Fauna und Mensch).  zurück

UVP-Vorprüfung

Nach dem UVP-Gesetz  ist bei bestimmten Vorhaben nach § 3 UVPG eine „allgemeine Vorprüfung“ zur Beurteilung einer UVP-Pflicht erforderlich. Danach besteht eine UVP-Pflicht in dem Falle, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung er- hebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die UVP-Vorprüfung wird anhand eines einfachen, weitgehend standardisierten Kriterienkataloges durchgeführt und erfordert i.d.R. - im Gegensatz zur eigentlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung - keine detaillierten und kostenintensiven Untersuchungen. Eine Reihe von UVP-Vorprüfungen wurden im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen und Windparks bzw. Windenergieanlagen erstellt. zurück.

FFH-Verträglichkeitsstudie

Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sind schützenswerte Lebensräume auf euro- päischer Ebene: Die Ausweisung eines ausgedehnten Netzes dieser Schutzgebiete (“Netz Natura 2000”) verfolgt das Ziel, biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und einen gemeinsamen Schutzstatus für alle EU-Länder zu schaffen.
Projekte in FFH-Schutzgebieten unterliegen grundsätzlich einer gesonderten Prüfung auf deren Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes nach § 34 Abs.1 BNatSchG in Verbindung mit Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL). Nach Artikel 6 Abs. 3 der FFH-RL ist ein Projekt dann nicht genehmigungsfähig, wenn das Gebiet “als solches” beeinträchtigt wird. Diese Definition bezieht sich dabei auf die ökologischen Funktionen des Gebietes und sollte sich auf die hierfür festgelegten Erhaltungsziele beziehen. Die Ableitung der Erhaltungsziele erfolgt über das Vorkommen der in der FFH-RL in Anhang I und II aufgeführten Lebensräume und Arten.
Seit 2003 wurden eingehende Erfahrungen bei der Konzipierung und Durchführung mehrerer FFH-Verträglichkeitsstudien für Wind- und Wasserkraftprojekte gesammelt.
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Landschaftspflegerische Begleitplanung, Freiflächengestaltungsplan

Ist für einen Eingriff nach öffentlichem Recht ein Fachplan vorgesehen, so ist der Planungsträger verpflichtet, die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen in Text und Karte darzustellen.
Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und Freiflächengestaltungspläne werden i.d.R. dann erstellt, wenn die behördliche Genehmigung keine UVP verlangt, aber Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden.  Sie beinhalten die Erfassung und Bewertung des Naturhaushaltes, eine Beschreibung der durch den Eingriff ausgelösten Wirkfaktoren und eine Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen. Ferner erfolgt eine Ermittlung und Darstellung von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung). Landschaftspflegerische Begleitpläne und  Freiflächengestaltungspläne wurden von uns vor allem für Windparks und Windenergieanlagen erstellt. Ferner wurden bodenkundliche und hydrologische Fachbeiträge zu LBP´s für die Verlegung von Kabeln und den Ausbau des Mittellandkanals beigesteuert.
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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Bei der Verwirklichung von Vorhaben werden durch die zuständigen Naturschutzbehörden erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefordert.
Die Bilanzierung wird je nach Bundesland und Genehmigungsbehörde nach unterschiedlichen Verfahren durchgeführt. Die Bearbeitung setzt dabei die Mitwirkung naturschutzfachlich ausgebildeten Personals voraus. Neben der Berechnung und Bilanzierung müssen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Flächen zur Verfügung gestellt werden, die durch Grunderwerb oder Nutzungsvereinbarungen "sichergestellt" werden müssen. Dieses erfordert u.a. ein gewisses Verhandlungsgeschick und eine Moderation zwischen den Betroffenen.
Unsere Erfahrungen beruhen auf unterschiedliche Bilanzierungsverfahren der Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sowie der Stadt Hannover. Wir übernehmen die Auswahl von geeigneten Flächen für die Kompensation der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor und führen die entsprechenden Verhandlungen mit den Flächeneignern, den Behörden und Auftraggebern durchg.
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Wasserrechtlicher Antrag

Nach geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der entsprechenden Ländergesetze bedarf nicht nur die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Wasserkraftanlagen bzw. der Neubau einer Bewilligung, sondern auch jede wesentliche Änderung bei Wasserkraftanlagen mit vorhandenem Wasserrecht führt zu einem neuen Antrag. Aufgrund  der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und des WHG (und entsprechenden Regelungen auf Länderebene) sind heute diese Anträge in der Regel mit erheblichen naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Begleitende rechtliche und naturschutzfachliche Beratung für die Durchführung eines Wasserrechtlichen Antrages ist deshalb nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. zurück

Bauantrag

Im Zuge von Bauanträgen können naturschutzfachliche Auflagen von den zuständigen Behörden verlangt werden. Ferner ist insbesondere bei einem Flächenverbrauch von Vorhaben im Außenbereich zumindest eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Durchführung entsprechender Maßnahmen erforderlich. zurück

Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Geplante Windparks (ab zwei Windkraftanlagen) müssen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Dabei kann zwischen einem "vereinfachten" Verfahren (ähnlich einem Bauantrag) und einem  "förmlichen Verfahren" je nach Größe und anzunehmender Umwelbeeinflussung unterschieden werden. Die behördliche Zuständigkeit differiert dabei je nach Bundesland. So fällt die Zuständigkeit in Niedersachsen an die Landkreise, in Nordrhein-Westfalen und Hessen sind die Bezirksregierungen und in Thüringen das Land zuständig. zurück

Biotopkartierung

Je nach Zielsetzung und fachlichem Schwerpunkt können Biotope auf sehr unterschiedliche Weise gegliedert und kartiert werden. Dabei müssen unter anderem die länderspezifischen Kartier- anleitungen berücksichtigt werden. Erfahrungen haben wir mit den Kartierschlüsseln für Biotoptypen in Niedersachsen, Hessen und Thüringen, mit denen in erster Linie Biotopkartierungen und darauf aufbauende Eingriffsbilanzierungen für potenzielle Windenergiestandorte durchgeführt wurden. Aber auch Fließgewässer mitsamt ihrer Aue sind Bereiche, die häufiger bearbeitet wurden. Hier werden die Ergebnisse allgemein in die Gewässerstrukturkartierung integriert. Flächennutzungskartierungen, über die insbesondere unterschiedliche Ackernutzungen differenziert werden, führen wir im Zuge der bodenkundlichen Tätigkeiten durch. zurück

Gewässerstrukturkartierung

Die Erfassung und Bewertung der Gewässerstruktur ist eine der Grundlagen zur Bestimmung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Je nach Bundesland und Fragestellung werden dabei unterschiedliche Kartierungsverfahren angewendet. Vertraut sind wir  v.a. mit der Kartieranleitung der LAWA sowie Kartierungen in Niedersaachsen mit dem Vewrfhren des NLWKN (früher NLÖ). Mehrere Gewässerstrukturkartierungen wurden im Zusammenhang mit FFH-Verträglichkeitsstudien durchgeführt. zurück

Vegetationskundliche und avifaunistische Kartierungen

Diese Kartierungen führen wir nicht selber durch, haben aber sehr gute Kontakte zu entsprechenden Spezialisten. zurück

Kartografische Gestaltung, Einsatz von GIS

Wir sind eng vertraut mit der Konzeption und der Gestaltung der unterschiedlichsten Kartenwerke. IDieses betrifft sowohl den Einsatz von GIS (ArcView /ESRI, Topol, Saga GIS u.a.) als auch die gängigen Grafikprogramme wie CorelDraw und Photoshop (Adobe). Wir übernehme sowohl den Entwurf als auch die Ausführung kartografischer Gestaltungen. In der Landschaftsplanung sind dieses vor allem Bestands- und Maßnahmenpläne im Maßstab von 1 : 500 bis 1 : 10.000. Aber auch der Entwurf und die Gestaltung von Übersichtskarten in kleineren Maßstäben, von Detailzeichnungen und weiterer Grafiken gehören zu unseren Aufgaben. zurück