UVS |
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Die naturschutzfachliche Kernuntersuchung einer UVP ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) bzw. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Vegetation, Fauna und Mensch). zurück |
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UVP-Vorprüfung |
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Nach dem UVP-Gesetz ist bei bestimmten Vorhaben nach § 3 UVPG eine „allgemeine Vorprüfung“ zur Beurteilung einer UVP-Pflicht erforderlich. Danach besteht eine UVP-Pflicht in dem Falle, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung er- hebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die UVP-Vorprüfung wird anhand eines einfachen, weitgehend standardisierten Kriterienkataloges durchgeführt und erfordert i.d.R. - im Gegensatz zur eigentlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung - keine detaillierten und kostenintensiven Untersuchungen. Eine Reihe von UVP-Vorprüfungen wurden im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen und Windparks bzw. Windenergieanlagen erstellt. zurück. |
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FFH-Verträglichkeitsstudie |
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Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sind schützenswerte Lebensräume auf euro- päischer Ebene: Die Ausweisung eines ausgedehnten Netzes dieser Schutzgebiete (“Netz Natura 2000”) verfolgt das Ziel, biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und einen gemeinsamen Schutzstatus für alle EU-Länder zu schaffen. |
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Landschaftspflegerische Begleitplanung, Freiflächengestaltungsplan |
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Ist für einen Eingriff nach öffentlichem Recht ein Fachplan vorgesehen, so ist der Planungsträger verpflichtet, die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen in Text und Karte darzustellen. |
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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
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Bei der Verwirklichung von Vorhaben werden durch die zuständigen Naturschutzbehörden erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefordert. |
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Wasserrechtlicher Antrag |
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Nach geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der entsprechenden Ländergesetze bedarf nicht nur die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Wasserkraftanlagen bzw. der Neubau einer Bewilligung, sondern auch jede wesentliche Änderung bei Wasserkraftanlagen mit vorhandenem Wasserrecht führt zu einem neuen Antrag. Aufgrund der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und des WHG (und entsprechenden Regelungen auf Länderebene) sind heute diese Anträge in der Regel mit erheblichen naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Begleitende rechtliche und naturschutzfachliche Beratung für die Durchführung eines Wasserrechtlichen Antrages ist deshalb nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. zurück |
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Bauantrag |
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Im Zuge von Bauanträgen können naturschutzfachliche Auflagen von den zuständigen Behörden verlangt werden. Ferner ist insbesondere bei einem Flächenverbrauch von Vorhaben im Außenbereich zumindest eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Durchführung entsprechender Maßnahmen erforderlich. zurück |
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Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) |
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Geplante Windparks (ab zwei Windkraftanlagen) müssen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Dabei kann zwischen einem "vereinfachten" Verfahren (ähnlich einem Bauantrag) und einem "förmlichen Verfahren" je nach Größe und anzunehmender Umwelbeeinflussung unterschieden werden. Die behördliche Zuständigkeit differiert dabei je nach Bundesland. So fällt die Zuständigkeit in Niedersachsen an die Landkreise, in Nordrhein-Westfalen und Hessen sind die Bezirksregierungen und in Thüringen das Land zuständig. zurück |
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Biotopkartierung |
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Je nach Zielsetzung und fachlichem Schwerpunkt können Biotope auf sehr unterschiedliche Weise gegliedert und kartiert werden. Dabei müssen unter anderem die länderspezifischen Kartier- anleitungen berücksichtigt werden. Erfahrungen haben wir mit den Kartierschlüsseln für Biotoptypen in Niedersachsen, Hessen und Thüringen, mit denen in erster Linie Biotopkartierungen und darauf aufbauende Eingriffsbilanzierungen für potenzielle Windenergiestandorte durchgeführt wurden. Aber auch Fließgewässer mitsamt ihrer Aue sind Bereiche, die häufiger bearbeitet wurden. Hier werden die Ergebnisse allgemein in die Gewässerstrukturkartierung integriert. Flächennutzungskartierungen, über die insbesondere unterschiedliche Ackernutzungen differenziert werden, führen wir im Zuge der bodenkundlichen Tätigkeiten durch. zurück |
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Gewässerstrukturkartierung |
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Die Erfassung und Bewertung der Gewässerstruktur ist eine der Grundlagen zur Bestimmung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Je nach Bundesland und Fragestellung werden dabei unterschiedliche Kartierungsverfahren angewendet. Vertraut sind wir v.a. mit der Kartieranleitung der LAWA sowie Kartierungen in Niedersaachsen mit dem Vewrfhren des NLWKN (früher NLÖ). Mehrere Gewässerstrukturkartierungen wurden im Zusammenhang mit FFH-Verträglichkeitsstudien durchgeführt. zurück |
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Vegetationskundliche und avifaunistische Kartierungen |
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Diese Kartierungen führen wir nicht selber durch, haben aber sehr gute Kontakte zu entsprechenden Spezialisten. zurück |
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Kartografische Gestaltung, Einsatz von GIS |
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Wir sind eng vertraut mit der Konzeption und der Gestaltung der unterschiedlichsten Kartenwerke. IDieses betrifft sowohl den Einsatz von GIS (ArcView /ESRI, Topol, Saga GIS u.a.) als auch die gängigen Grafikprogramme wie CorelDraw und Photoshop (Adobe). Wir übernehme sowohl den Entwurf als auch die Ausführung kartografischer Gestaltungen. In der Landschaftsplanung sind dieses vor allem Bestands- und Maßnahmenpläne im Maßstab von 1 : 500 bis 1 : 10.000. Aber auch der Entwurf und die Gestaltung von Übersichtskarten in kleineren Maßstäben, von Detailzeichnungen und weiterer Grafiken gehören zu unseren Aufgaben. zurück |
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