Erläuterungen zum EEG (Neufassung 2009)

Am 25. Oktober 2008 ist die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  in Kraft getreteten. Ziel des EEG ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 30 Prozent bis 2020 zu steigern.
Im Jahr 2006 betrug der Anteil der Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bereits 11,8 %.

Das Gesetz regelt den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität. Es wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung des Stroms durch die Netzbetreiber und den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms geregelt.

Das EEG gehört zu den wirkungsvollsten und effizientesten Klimaschutz-Instrumenten in Deutschland. So sind zum Beispiel im Jahr 2003 über 23 Millionen Tonnen CO2-Einsparung auf das EEG zurückzuführen. Für das Jahr 2010 ist damit zu rechnen, dass alleine durch das EEG mindestens 42 Millionen Tonnen des Treibhausgases vermieden werden.
Mittlerweile haben 47 Staaten der Erde das EEG als Vorbild für ihre eigenen Förderinstrumente herangezogen, und auch auf europäischer Ebene ist das EEG als "EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien" verankert.
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Finanzielle Auswirkungen
im Vergleich zur Vergütungsregelung von 2004

Wasserkraft

 

2009 (cent/kwh)

2004 (cent/kwh)

Neuanlage bis  500 kW

12,67

9,67

Neuanlage 500 kW bis 2 MW

8,65

6,65

Neuanlage 2 MW bis 5 MW

7,65

6,65

Modernisierung/Reaktivierung bis 500 kW

11,67

9,67

Modernisierung/Reaktivierung 500 kW bis 2 MW

8,65

6,65

Modernisierung/Reaktivierung 2 MW bis 5 MW

8,65

6,65

Erläuterungen: Die Vergütung wird garantiert für 20 Jahre (anstatt 2004 30 Jahre). Das heißt aber nicht, dass es danach keine Vergütung mehr über das EEG gibt. Nur ist die Höhe der Vergütung derzeit noch nicht festgelegt (mehr...).

Windkraft (an Land)

 

2009

2004

Anfangsvergütung

9,20 (cent/kwh)

7,87 (cent/kwh)

Endvergütung

5,02 (cent/kwh)

4,97 (cent/kwh)

Degression

1,0 %

2,0 %

Bonus für Eigenschaften zur Netzregelung

+ 0,5 (cent/kwh)

-

Bonus bei Repowering alter Anlagen

+ 0,5 (cent/kwh)

-

Erläuterungen: Beim Repowering müssen die ersetzten Anlagen aus dem gleichen oder benachbarten Landkreis stammen und mindestens zehn Jahre alt sein. Eine neue Anlage muß mindestens die doppelte Leistung der ersetzten Anlagen erreichen. Ferner darf sie die fünffache Leistung nicht überschreiten.

Windenergieanlagen müssen in Zukunft zur Spannungs- und Frequenzregelung im Netz beitragen. Für den erhöhten technischen Aufwand erhöht sich die Anfangsvergütung um den sog. Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 Cent/kWh. Weiterhin ist eine Nachrüstung von Altanlagen möglich.

PV-Freiflächenanlagen

 

2009 (cent/kwh)

2004 (cent/kwh)

Unabhängig vom Leistungsanteil

31,94

33,18

 

Tipp

Prüfen sie die Direktvermarktung des erzeugten Stromes. Eine Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen ist künftig im monatlichen Wechsel möglich. Entgegen der noch im Regierungsentwurf enthaltenen Frist von einem Kalenderhalbjahr gibt es jetzt eine reale Option für die Direktvermarktung für ihren Strom.


Links:
EEG Gesetzestext

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